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RG, 21.03.1930 - II 374/29 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Welche Bedeutung hat die Eintragung des Ausschlusses eines Genossen in die gerichtliche Genossenliste für seinen Auseinandersetzungsanspruch gegenüber der Genossenschaft?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 128, 87
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 24.09.2001 - II ZR 289/00
Ausschluß eines der Vertreterversammlung angehörenden Mitglieds einer …
Entgegen den Darlegungen der Revision kann die für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder nach überwiegender Ansicht geltende Regelung des § 68 Abs. 4 Halbsatz 2 GenG (RGZ 128, 87, 90; BGHZ 31, 192, 195; OGHZ 1, 370, 375 f.;… Bauer in: Schubert/Steder/Bauer, Genossenschaftshandbuch Bd. 2 1973, § 68 Rdn. 18;… Beuthien, GenG 13. Aufl. § 68 Rdn. 19;… Pöhlmann in: Hettrich/Pöhlmann, GenG 2. Aufl. § 68 Rdn. 19;… Schaffland: in Lang/Weidmüller/Metz/Schaffland, GenG 33. Aufl. § 68 Rdn. 83, a.A. Müller, GenG § 68 Rdn. 67, 71 m.w.N.), die im Interesse der Arbeitsfähigkeit dieser Organe ein Wiederaufleben des Amtes auch nach rechtskräftiger Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses nicht zuläßt, für das Vertreteramt nicht maßgeblich sein. - BGH, 23.11.1959 - II ZR 193/57
Ausschließung eines Aufsichtsratsmitgliedes aus einer Genossenschaft
Bei diesen Wirkungen bleibt es auch, wenn die Ausschließung zwar von dem hierfür zuständigen Organ vorgenommen, aber grundlos ist und darum durch das Prozeßgericht für unwirksam erklärt wird (RGZ 128, 87, 90; OGHZ 1, 370, 375/76 m.w.Nachw.; Lang/Weidmüller, GenG § 68 Anm. 6). - LG Karlsruhe, 03.03.2006 - 3 O 428/05
Eingetragene Genossenschaft: Satzungsänderung über Geldleistungspflichten der …
Nach allgemeiner Meinung treten die Wirkungen des § 68 Abs. 4 GenG ohne Rücksicht darauf ein, ob der Ausschließungsbeschluss wirksam ist (…Hettrich u.a., aaO., § 68, Rn. 17; Lang u.a., aaO., § 68, Rn. 42 und Beuthien, aaO., § 68, Rn. 18 jeweils unter Hinweis auf RGZ 128, 87, 90 und BGHZ 31, 192, 195) Das Teilnahmerecht kann lediglich im Wege einer einstweiligen Verfügung gerichtlich sichergestellt werden (…Lang u.a., aaO., § 68, Rn. 43 m.w..Nw.).